Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs)
Geldpolitische Geschäftspartner der Deutschen Bundesbank können neben marktfähigen Sicherheiten wie beispielsweise Wertpapieren auch nicht marktfähige Sicherheiten in Form von Kreditforderungen zur Besicherung von geschäftspolitischen Geschäften nutzen.
Für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nach deutschem Recht (domestic use) stellt die Deutsche Bundesbank den dafür zugelassenen inländischen Geschäftspartnern das Kreditforderungsmanagementsystem „MACCs“ zur Verfügung.
Für die Nutzung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht im sog. CCBM-Verfahren steht Ihnen voraussichtlich ab Anfang 2026 das ECMS (Eurosystem Collateral Management System) des Eurosystems für ausgewählte ausländische Rechtsordnungen zur Verfügung (näheres siehe Reiter „Grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen (ECMS)“).
Die Anwendung MACCs deckt den gesamten Prozess der Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen und Schuldscheindarlehen ab. MACCs ist als Browseranwendung grundsätzlich plattformunabhängig nutzbar und bietet eine moderne und benutzerfreundliche technische Architektur. Der Zugang zur Anwendung erfolgt über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank. Durch die Etablierung aktueller Sicherheitsstandards werden die hohen Anforderungen an Datenschutz (Vertraulichkeit) und Datensicherheit (Authentizität und Integrität) gewährleistet.
Die Nutzung von MACCs ist ausschließlich für inländische Geschäftspartner möglich. Für die Nutzung erhebt die Bundesbank keine Gebühren. Jedoch können Kosten für die jährliche Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer nach Abschnitt V Nr. 11 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank anfallen. Weitere Informationen hierzu sind im Menüpunkt „Rechtliche Grundlagen“ abrufbar.
Geschäftspartnern stehen in MACCs zwei Optionen zur Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen zur Verfügung:
- Im sog. Online-Verfahren können Kreditforderungen über die direkte Bedienung der Anwendung eingereicht und verwaltet werden. Die Menüführung ist so gestaltet, dass sich die Anwendung weitestgehend intuitiv bedienen lässt. Die Eingabefelder sind so weit wie möglich bereits vorbelegt.
- Im sog. File-Transfer-Verfahren können die Daten z. B. über eine A2A-Schnittstelle (Anwendung zu Anwendung) im XML-Format übertragen werden.
Die effiziente Bearbeitung in MACCs ermöglicht die schnelle Übernahme der Kreditforderungen in den Counterparty Pool in ECMS, so dass die Beleihungswerte, der an die Bundesbank abgetretenen Kreditforderungen, den Geschäftspartnern i.d.R. taggleich für geldpolitische Operationen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter der Position „Externally Managed Collateral“ (EMC) im Counterparty Pool zur Verfügung stehen.
Mit Einführung der Sicherheitenkontoführung im ECMS wird auch die ICAS-Priorisierung umgesetzt. Geschäftspartner, die bisher als Bonitätsbeurteilungsverfahren ihr eigenes IRB -Ratingverfahren ausgewählt haben, müssen auch weiterhin das IRB -Rating zu den jeweiligen Schuldnern in MACCs erfassen. Ein IRB -Rating kann daher immer nur als Sekundäre Ratingquelle genutzt werden, und zwar immer dann, wenn kein ICAS-Urteil für den Schuldner zur Verfügung steht.
Der Fachsupport Kreditforderungen steht Geschäftspartnern geschäftstäglich innerhalb der Supportzeiten (Ortszeit Frankfurt) für Fragen zu MACCs zur Verfügung. Sollten außerhalb dieser Supportzeiten Probleme hinsichtlich MACCs oder dem ExtraNet auftreten, so bitten wir darum, diese über den nebenstehenden E-Mail-Kontakt zu kommunizieren oder sich am nächsten Geschäftstag telefonisch an den Fachsupport Kreditforderungen zu wenden.